Betriebs- und Heizkostenabrechnung

Heizkostenabrechnung

Die Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten wird nach den Bestimmungen der Heizkostenverordnung (HeizkV) vorgenommen.

Die Erstellung der Heiz- und Warmwasserkosten übernehmen, die von der GWB GmbH beauftragten, Abrechnungsfirmen ISTA, AMVD, Thermomess und Kalorimeta.

Die Erfassung der Verbrauchswerte erfolgt mit Hilfe der Handheld- Geräten. Das bedeutet, dass die Verbrauchswerte vom Heizkostenverteiler direkt in das Handheld- Gerät übertragen werden. Manuelle Tippfehler der Ableser können so vermieden werden. Ein Nachteil der automatischen Ablesung ist das der Ablesebeleg für den Mieter entfällt. Wir empfehlen jedem, sich die Werte vom Ableser zeigen zu lassen und zu notieren.

Beim Nutzerwechsel innerhalb eines Abrechnungszeitraumes wird von der GWB GmbH eine Zwischenablesung durchgeführt. Ist eine Zwischenablesung nicht möglich oder aus technischen Gründen keine genaue Ermittlung der Verbrauchsanteile machbar, werden die Kosten nach Gradtagszahlen, zeitanteilig oder auf Basis der Vorjahreswerte aufgeteilt (HeizkV § 9).

Eine gute Erklärung und Übersicht zu einer Heizkostenabrechnung erhalten Sie über diesen Link: Kommentierte Einzelabrechnung

Betriebskostenabrechnung:

Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.

In der BetrKV § 2 erhalten Sie einen Überblick über alle umlagefähigen Betriebskosten.

Der Vermieter rechnet über die Betriebskosten gemäß Betriebskostenabrechnung unter Berücksichtigung der vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen einmal jährlich ab.

Für Fragen bzw. Erläuterungen zu unseren Betriebskostenabrechnungen stehen wir Ihnen gerne in unseren Geschäftsräumen zur Verfügung.