Aktuelle Informationen
Überblick
- Rauchwarnmelder
- Heizen ohne Energie zu verschwenden
- Neue Heizkostenverordnung ab 01.01.2009
- Ablesebeleg bei der Jahresabrechnung
- Schimmelbildung- das müssen Sie beachten!
- Brandschutzvorsorge vor Sicherheit- Abschließen der Haustür
- Fliesenbohrungen
- Gewusst wie- spart Energie!
- Vorbeugung gegen Schimmel
- Neue Kündigungsfristen ab 01.06.05
- Neue Entsorgungsgebühr
- Gesetz über die öffentliche Wasserversorgung
Rauchwarnmelder
In mehreren Bundesländern, ist die Einbaupflicht und die jährliche Funktionsprüfung der Rauchwarnmelder für private Wohnungen vorgeschrieben. In Sachsen besteht diese Pflicht zur Zeit noch nicht. Ein Rauchwarnmelder ist ein unabhängiges elektronisches Gerät, das die Fähigkeit besitzt, Rauchentwicklung festzustellen und einen akustischen Alarm auszulösen.
Für den Einbau und die Funktionstüchtigkeit der Geräte ist der Eigentümer verantwortlich. Der geseztlich vorgeschriebene Mindestschutz umfasst die Schlafräume und Flure. Die DIN 14676 fordert einmal jährlich eine Funktionsprüfung der Rauchwarnmelder. Diese Funktionsprüfung wird meist durch die jeweiligen Heizkostenabrechnungsfirmen vorgenommen und dokumentiert. Die Wartungskosten werden im Zuge der Betriebskostenabrechnung abgerechnet.
Um die Funktionstätigkeit der Rauchwarnmelder zu gewährleisten sind diese freizuhalten, d.h. dürfen nicht abgeklebt, entfernt oder beschädigt werden.
Heizen ohne Energie zu verschwenden
Was der eine als kühl empfindet, ist für den anderen zu warm. Die Raumtemperatur wird oft ganz unterschiedlich bewertet. Eine gute Durchlüftung sorgt dafür, dass sich ein Zimmer schneller erwärmt. Wie viel Wärme in jedem Raum angemessen ist, um sich wohl zu fühlen und dennoch bewusst mit Energie umzugehen, dafür gibt der Initiativkreis Erdgas & Umwelt Empfehlungen.
Für Kellerräume sind etwa sechs Grad ausreichend. So kann es nicht zu Frostschäden kommen. Dies ist am Regler zumeist mit einem Frostsymbol gekennzeichnet. Manche Thermostate weisen auch eine 0 auf, was Temperatur Null Grad entspricht. Für das Treppenhaus und den Windfang werden zwölf Grad empohlen.
Wohn- und Esszimmer sind laut Initiativkreis Erdgas & Umwelt mit 20 Grad angemessen temperiert, was der Einstellung 3 auf der Skala des Thermostatventils entsprechen sollte. Mehr Temperatur benötigen Arbeits- und Kinderzimmer - hier sorgen 22 Grad für ein Behaglichkeitsgefühl. Das Badezimmer sollte mit 24 Grad der wärmste Raum in der Wohnung oder dem Haus sein. Hierfür ist der Regler auf 4 zu drehen.
Für eine gesunde Nachtruhe sind 16 Grad im Schlafzimmer ausreichend. Grundsätzlich sollte die Temperatur in allen übrigen Räumen nachts auf 14 Grad abgesenkt werden. Oft findet man auf den Thermostatventilen hierfür ein Mondsymbol, was der Einstellung 1,5 entspricht. Zumeist wird die Nachtabsenkung jedoch an der zentralen Heizungsregelung des Wärmeerzeugers eingestellt. Kühlen die Räume nachts zu sehr aus, ist am nächsten Tag weitaus mehr Energie notwendig, um die entsprechende Wohlfühltemperatur zu erreichen.
Quelle: LVZ
Neue Heizkostenverordnung ab 01.01.2009
Zum 01.01.2009 hat die Bundesregierung die Heizkostenverordnung novelliert. Klimapolitische Ziele und mehr Anreize für einen sparsamen Umgang mit Heizwärme und Warmwasser prägen die neue Verordnung.
Nachfolgend erhalten Sie einen Einblick über die wichtigsten Veränderungen:
- Zeitnahe Übermittlung der Ableseergebnisse- Mieter erhalten aufgrund der gespeicherten Daten in den Messgeräten einen zeitnahen Überblick über ihren Verbrauch
- Kosten für eine Verbrauchsanalyse oder Eichung können umgelegt werden
- Veränderungen im Verfahren zur Ermittlung des Energieverbrauchs für Warmwasser
- Ausnahmeregelungen für Passivhäuser
- Ermittlung Verbrauch durch Schätzung des Durchschnittsverbrauchs des Gebäudes oder der Nutzergruppe in Sonderfällen
Quelle: HeizkostenV, tm- das techem magazin
Ablesebeleg bei der Jahresabrechnung
Die Erfassung der Verbrauchswerte für die Heizung werden von den jeweiligen Abrechnungsfirmen zum Ende des Jahres durchgeführt.
Durch die technische Modernisierung der Datenerfassungsgeräte erfolgt die Ablesung mit Hilfe von Handheld- Geräten. Das bedeutet, dass die Verbrauchswerte vom Heizkostenverteiler direkt in das Handheld- Gerät übertragen werden. Manuelle Tippfehler der Ableser können so vermieden werden.
Ein Nachteil der automatischen Ablesung ist das der Ablesebeleg für den Mieter entfällt. Die Überprüfung der Verbrauchswerte für die Mieter ist jedoch nicht gefährdet.
Jedem Mieter bleibt die Option offen sich die Werte von dem Ableser zeigen zu lassen und diese sich zu notieren. Wir als Verwalter bzw. Vermieter würden dies jedem empfehlen, da es sonst zu Unstimmigkeiten führen kann.
Schrittweise werden die Datenerfassungsgeräte auf Funktechnik von den Abrechnungsfirmen umgestellt. Dies hätte zur Folge, dass durch Funkübertragung die Ablesung in den Wohnungen nicht mehr durchgeführt wird. Der Kontakt zwischen dem Ableser und dem Mieter ist dann nicht mehr vorhanden.
Die Möglichkeit der Kontrolle der Ablesewerte ist in Streitfällen dem Verwalter/ Vermieter durch die Speicherfunktion der Heizkostenverteiler gegeben.
Quelle: Zeitschrift Vermieter
Schimmelbildung- das müssen Sie beachten!
Um eine schimmelfreie Wohnung bzw. ein gesundes Raumklima zu gewährleisten, ist Lüften von enormer Wichtigkeit.
In sanierten Altbauten und Neubauten steht das Lüften für ein schimmelfreies und gesundes Wohnklima an erster Stelle. Durch die Dichtigkeit der Gebäuden, besonders der Fenster wird der autonome Luftwechsel verhindert. Das heißt, die Wohnräume sind kaum atmungsfähig. Das Entweichen der Feuchtigkeit welche durch Pflanzen, Kochen, Waschen, Schwitzen usw. entsteht, ist schwer möglich.
Durch regelmäßiges Lüften muss die Feuchtigkeit in Räumen nach außen transportiert werden. Nur das Ankippen von Fenstern ist völlig falsch. Die Luft würde sich nichtmerklich verbessern. Es hätte nur zur Folge das die Wände stark auskühlen würden.
Das Raumklima kann nur durch die komplette Öffnung der Fensterflügel, sowie durch das Öffnen von mehreren Fenstern verbessert werden. Es wird empfohlen, eine Lüftung mindestens drei mal täglich von 10- 15 Minuten durchzuführen.
Die Häufigkeit der Belüftung ist zu erhöhen, soweit dies die Luftfeuchte der Mieträume erfordert. Bei längeren Abwesenheitszeiten ist für die Belüftung durch Dritte zu sorgen.
Möbel und Einbauteile, insbesondere Küchenteile sollten an Wänden lediglich so aufgestellt und montiert werden, dass eine Hinterlüftung und Luftzirkulation auch hinter diesen Einrichtungen und an sämtlichen Wänden, insbesondere Außenwänden möglich ist.
Wenn diese Hinweise beachtet werden, steht einem schimmelfreien und gesunden Leben nichts mehr im Weg.
weitere Tipps vom Mieterbund:
- Fenster müssen ganz geöffnet werden; Kippstellung ist wirkungslos und verschwendet Heizenergie
- Morgens muss ein kompletter Luftwechsel vorgenommen werden (Durchzug)
- je kälter, desto kürzer muss gelüftet werden
- einmal lüften am Tag genügt nicht, mindestens drei mal täglich
Brandschutzvorsorge vor Sicherheit- Abschließen der Haustür
Laut dem Immobilienverband Deutschland ist das Abschließen der Haustür bzw. Hof- oder Gartentür nicht empfehlenswert. Der Brandschutz gemäß Landesbauordnung sieht vor, dass bei einem Brand die Bewohner schnell hinaus und die Rettungskräfte hereinkommen. Eine verriegelte Haustür könnte dann zur tödlichen Falle werden.
Wir raten unseren Mietern und Eigentümern die Haustüren geschlossen zu halten, jedoch diese nicht zu verschließen.
Quelle: LVZ Leipzig vom 04.02.2009
Fliesenbohrungen
Das Bohren in Fliesen ist eines der meist diskutierten Themen zwischen dem Vermieter und Mieter.
Entgegen der vorherrschenden Meinung der Mieter bedarf das Bohren in Fliesen der Zustimmung des Vermieters. Da das Bohren eine Beschädigung bzw. einen Eingriff in das Eigentum des Vermieters darstellt.
Zur Zeit sind viele verschiedene Klebesysteme auf dem Markt, bei denen Bohrungen nicht mehr notwendig sind.
So eignet sich, zum Beispiel für die Anbringung eines Spiegelschrankes das Klebesystem PowerKit. Das Klebesystem kann für eine Vielzahl von Untergründen wie Fliesen, Stein oder Metall genutzt werden. Die Klebetechnik erfolgt ohne Bohren und ist rückstandsfrei entfernbar. Laut dem TÜV Rheinland liegt die Belastbarkeit von PowerKit bei 10 kg.
Weitere Informationen bzw. eine Anleitung zur Anbringung erhalten Sie über die Website www.sieper.de.
Quelle: LVZ
Gewusst wie- spart Energie!
Nicht nur die Medien, sondern auch die Betriebskostenabrechnung haben es deutlich gemacht: die Heiz- und Wasserkosten sind gestiegen.
Mithilfe der nachfolgend genannten Energiespartipps können Sie ihre Haushaltskasse aufbessern.
- Nachts Rollläden und Vorhänge schließen. Aber Heizkörper frei lassen. Das spart bis zu 20 % wertvolle Heizenergie
- Regelmäßig fünf bis zehn Minuten lüften. Und zwar bei weit geöffneten Fenstern. So bleibt die Wärme in Möbeln und Wänden gespeichert und kann die Frischluft erwärmen. Achtung: Heizung vorher drosseln, sonst unnötiger Verbrauch!
- Heizkörpertemperatur eine Stunde vor dem Schlafengehen senken. Wenn die Raumtemperatur um 5°C sinkt, spart das bis zu 30 % Heizkosten.
- Wäsche nicht auf den Heizkörpern trocknen. Sonst sinkt die Temperatur und der Heizenergiebedarf steigt.
- Wasserhahn richtig zudrehen. Weil ein tropfender Wasserhahn bis zu zehn Liter Wasser am Tag verbraucht . Das kostet
Quelle: Abrechnungsfirma Techem
Vorbeugung gegen Schimmel
Um eine schimmelfreie Wohnung zu gewährleisten, ist Lüften das wichtigste Mittel gegen den Schimmel, da die modernen Fenster den Luftaustausch stark einschränken.
Zwei- bis dreimal täglich Lüften reicht nicht aus, um den Schimmel in Wohnungen verlässlich vorzubeugen.
Klaus- Peter Böge von der Schimmel- und Wohngift- Ambulanz empfiehlt die Wohnung fünf bis zehnmal am Tag zu lüften.
Besonders wichtig ist es am Morgen, nach dem Duschen, während des Kochens, Mittags und vor dem Schlafen gehen.
Man braucht keine Sorgen haben, dass die Heizkosten in Unmaßen ansteigen.
Das wichtigste ist, dass das Raumklima spürbar verbessert wird.
Weitere Informationen erteilt die Schimmel- und Wohngift- Ambulanz:
Tel. : 0451/ 61 97 30
Fax. : 0451/ 61 97 20
Neue Kündigungsfristen ab 01.06.05
Mit Wirkung vom 01.06.05 tritt für die Wohnungsvermietung eine gesetzliche Änderung in Kraft.
Danach beträgt die Kündigungsfrist für alle Mietverträge generell 3 Monate.
Neue Entsorgungsgebühr
Ab 01.08.2005 erhöht sich die Entsorgungsgebühr für Gras - u. Gartenabfälle um ca.
63 %.
Diese Kostensteigerung schlägt sich in der Betriebskosten- bzw. Hausgeldabrechnung nieder.
Gesetz über die öffentliche Wasserversorgung
Aufgrund der Änderung des Paragraphen 42 ff. der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung (WVS) vom 17.12.03, erfolgt ab Januar 2004 eine neue Berechnung der Grundgebühr.
Die Berechnung der Grundgebühr erfolgt auf der Grundlage der Nennleistung der eingebauten Wasserzähler des Hausanschlusses.
| Nennleistung | Jahresgrundgebühr bis 2003 | Jahresgrundgebühr ab 2004 |
|---|---|---|
| Qn 2,5m³/h | 76,68 EUR | 101,98 EUR |
| Qn 6,0m³/h | 116,52 EUR | 494,74 EUR |
| Qn 10,0m³/h | 122,76 EUR | 1819,90 EUR |
Die Abrechnung der Grundgebühr wird gemäß nach Verteilerschlüssel Nutzer in der jeweiligen Betriebskostenabrechnung ab dem Kalenderjahr 2004 abgerechnet.
Dies hat in der Zukunft eine Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung für die jeweiligen Objekte zur Folge.
Objekte mit einer großen Anzahl an Wohneinheiten und somit einer großen Anzahl an Nutzern benötigen einen Hauptzähler mit höherer Nennleistung, dass bedeutet höhere Kosten.
Davon betroffen sind hauptsächlich Neubauanlagen, wie zum Beispiel 04539 Groitzsch, Nordstraße 14 oder 04539 Groitzsch, E.- Jahn- Str. 11.
